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Atemschutz

Ein wichtiger Bestandteil unserer Feuerwehr ist die Atemschutzgruppe. Sie kommt vor allem dann zum Einsatz wenn in bestimmten Bereichen durch Sauerstoffmangel oder Austritt gesundheitsgefärdender Stoffe (Atemgifte) Gefahr besteht. Bei Brandeinsätzen ist sie zur Personenrettung und Brandbekämpfung ein wichtiges Hilfsmittel zum Erreichen des Einsatzzieles.

Zur Ausrüstung der Atemschutzgeräteträger gehört bei Brandeinsätzen unter Anderem:

  • Atemschutzgerät (Pressluftatmer, Vollmaske, Flammschutzhaube)
  • Feuerwehrleine
  • Feuerwehr-Axt
  • Fluchthaube zur Atemluftversorgung von geretteten Personen
  • Bergetuch
  • Wärmebildkamera
  • Rauchvorhang
  • Ex-Ox-Messgerät

Folgende Voraussetzungen muss ein Atemschutzgeräteträger erfüllen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Körperliche Eignung nach der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung (nach Grundsatz G26.3)
  • Erfolgreiches absolvieren der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen (z.B. Realbrandausbildung im Brandcontainer, Wärmegewöhnung usw.) und Wiederholungsübungen (z.B. Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage und Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz)
  • Zum Zeitpunkt des Einsatzes oder der Übung muss der Atemschutzgeräteträger gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.