
Die Freiwilligen Feuerwehren werden auf der Grundlage des Bayerischen Feuerwehrgesetzes von den Gemeinden und Städten (über 2.050) aufgestellt, ausgerüstet und unterhalten. Sie sind damit ein Teil der kommunalen Daseinsvorsorge für den Bürger. Bei den Freiwilligen Feuerwehren besteht das Personal aus ehrenamtlich tätigen Bürgern. D. h., dass diese neben ihrer eigentlich beruflichen Tätigkeit ein sicherheitsrelevantes Ehrenamt im Rahmen einer Pflichtaufgabe der Gemeinde/Stadt, ausüben. Dafür erhalten sie kein Geld! Die Gemeinde/Stadt stellt hierbei nur die Ausstattung bereit. Der ehrenamtliche Bürger stellt seine Freizeit und seine Arbeitskraft der Gemeinde zur Verfügung. Finden sich nicht genügend ehrenamtliche Bürger für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst, kann die Gemeinde eine Pflichtfeuerwehr anordnen.
https://www.lfv-bayern.de/informationen/hintergrundinfos/
Aufgaben der Feuerwehr
Retten
Rettung von Menschen und Tieren aus Zwangslagen durch Sofortmaßnahmen.
Löschen
Löschen von Bränden jeglicher Art und Größe.
Bergen
Bergung von Sachwerten wie z. B. Unfallfahrzeuge oder Binden und Auffangen von auslaufenden Gefahrstoffen
Schützen
Bspw. Sicherheitswachen bei Veranstaltungen oder präventive Maßnahmen durch Beratung